9. Wer darf zur Wahl antreten?
Zu den Wahlen antreten kann sowohl jede(r) Deutsche als auch jede(r) andere EU-Bürger/in, die/der am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist, seit mindestens drei Monaten einen Hauptwohnsitz im Wahlgebiet hat oder sich gewöhnlich dort aufhält und nicht vom Wahlrecht oder Ausüben öffentlicher Ämter ausgeschlossen ist. Für Bewerber/innen der Europawahl gilt zusätzlich: Sie müssen auf einer Bundes- oder Landesliste von Parteien oder politischen Vereinigungen stehen.