10. Wofür sind Gemeindevertreter/innen zuständig?
Selbst ist die Gemeinde, das garantiert schon das Grundgesetz. Dort heißt es:
„Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln.“
Entschieden wird zum Beispiel über den Bau von Kitas und Schulen, über die Ausstattung der Feuerwehr, über die Kultur- und Tourismusförderung. Die Gemeinde- oder Stadtvertretung ist das höchste Organ der kommunalen Selbstverwaltung. In ihrer Sitzung entscheiden ehrenamtliche Gemeinde oder Stadtvertreter/innen über Empfehlungen der Ausschüsse und Vorlagen der Verwaltung.