11. Wofür sind Kreistage zuständig?
Bis auf Rostock und Schwerin gehören alle Städte und Gemeinden in MV zu je einem Landkreis. Sechs Kreise gibt es insgesamt, von Nordwestmecklenburg bis Vorpommern-Greifswald. Jeder von ihnen hat einen eigenen Kreistag. Dieser entscheidet über alle grundlegenden Angelegenheiten des Landkreises, wie zum Beispiel den Nahverkehr oder die Abfallbeseitigung. Über Aufgaben also, die Städte und Gemeinden in den Kreisen allein nicht umsetzen können. Die Beschlüsse führt der Landrat/die Landrätin aus. Kreistage werden – wie Gemeinde- oder Stadtvertretungen – alle fünf Jahre gewählt.