15. Wofür ist die Europäische Union nicht zuständig?
Dazu gehören zum Beispiel die Bereiche Kultur, Bildung, Sport und Katastrophenschutz. Hier kann die Europäische Union die Mitgliedsstaaten zwar unterstützen – etwa, indem sie Förderprogramme auflegt, koordinierende Aufgaben übernimmt oder ergänzende Maßnahmen ergreift. Konkrete gesetzliche Vorgaben zu machen, steht ihr aber nicht zu. Grundsätzlich gilt: Die EU kann nur Aufgaben übernehmen, die ihr von den Mitgliedsstaaten zugeteilt werden.