Anpassung von 1.670 Pacht- und Mietverträgen mit der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg
Zum 1. Januar 2025 tritt nach zwischenzeitlichem Aufschub Paragraph 2b des Umsatzsteuergesetzes (UStG) in Kraft. Demnach sind Leistungen juristischer Personen des öffentlichen Rechtes unter bestimmten Voraussetzungen umsatzsteuerpflichtig. Zu diesen Leistungen zählt unter anderem auch die Vermietung von Stellplätzen, Garagen und Bootsliegeplätzen durch die Vier-Tore Stadt Neubrandenburg. In der Folge bedarf es der Überarbeitung der einzelnen vertraglichen Grundlagen.
Bis Ende Mai 2024 werden deshalb an alle Mieter bzw. Pächter Kündigungsschreiben zum 31. Dezember 2024 bzw. bei den Liegeplätzen zum Saisonende versandt. Gleichzeitig erfolgt die Übersendung eines nach o. g. Gesetzgebung geänderten Vertrages, wobei grundsätzlich alle bereits vorhandenen Mieter und Pächter wieder einen Vertrag erhalten. Somit besteht für Bestandsmieter bzw. Pächter die Möglichkeit einer weiteren Anmietung.
Sollten Mieter bzw. Pächter keinen erneuten Vertragsschluss beabsichtigen, so endet der bestehende Vertrag damit zum 31. Dezember 2024.
Dies umfasst:
- 480 Wasseraufstandsflächen für Bootsschuppen am Oberbach
- 190 Bootsliegeplätze am Wassersportzentrum, davon 120 Sommerliegeplätze an der Steganlage sowie 70 Winterliegeplätze in der Halle
- 890 Einzelgaragen in 17 Garagenanlagen
- 110 Liegeplätze an Bootsstegen am Tollensesee
Insgesamt sind damit die vertraglichen Grundlagen für 1.670 Einzelmietobjekten anzupassen.