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Warum wird die Wahl nur im Wahlbereich 1 nachgeholt?

Dies ist der ausdrückliche Wortlaut der Anordnung des Innenministeriums M-V. Der Grund dafür ist, dass das Landes- und Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern dies so vorsieht. Für eine weitergehende Verschiebung der Wahl gibt es keine Rechtsgrundlage. Die Anordnung finden sie hier.