Wie und wo kann ich an der Briefwahl teilnehmen?
Jede wahlberechtigte Person kann per Briefwahl wählen.
Für die Briefwahl muss ein Wahlschein mit den dazugehörigen Briefwahlunterlagen bei der Gemeindewahlbehörde beantragt werden. Die Beantragung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen kann über das Internet, postalisch oder auch persönlich in der Gemeindewahlbehörde erfolgen. Für den Antrag kann das auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes abgedruckte Formular verwendet werden.
Genauere Informationen zur Beantragung sowie zur Öffnung des Briefwahlbüros sind dem Wahlbenachrichtigungsbrief zu entnehmen.