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Wann sollte bzw. bis wann kann ich Briefwahl beantragen?

Jede wahlberechtigte Person kann per Briefwahl wählen.

Der Antrag sollte möglichst frühzeitig nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung gestellt werden.
Falls notwendig, kann er bereits vorher gestellt werden (z. B. bei einem Auslandsaufenthalt). Die Briefwahlunterlagen werden versandt, sobald sie der Gemeindewahlbehörde vollständig vorliegen. Bei einem Aufenthalt außerhalb der Stadt kann auch eine abweichende Versandanschrift angegeben werden (z.B. Urlaubsadresse).

Anträge müssen spätestens zwei Tage vor der Wahl (Freitag vor der Nachwahl) bis 12:00 Uhr, bei der Gemeindewahlbehörde im Wahlbüro gestellt werden. Nur in bestimmten Ausnahmefällen (z.B. bei einer plötzlichen nachgewiesenen Erkrankung) können Wahlscheine noch am Wahltag bis 15:00 Uhr beantragt werden.