Ich habe meine Briefwahlunterlagen mit dem fehlerhaften Stimmzettel bereits zurückgeschickt. Ist meine Wahl jetzt ungültig?
Ihr Stimmen zum Europaparlament und zum Kreistag werden selbstverständlich ganz normal gezählt. Lediglich der Stimmzettel zur Wahl der Stadtvertretung wird bei der Ergebnisermittlung nicht berücksichtig. Sollten Sie ihn bereits mitgeschickt haben, wird der Briefwahlvorstand ihn bei der Öffnung der Briefwahlunterlagen aussondern.