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Was passiert mit den Briefwahlunterlagen zur Wahl der Stadtvertretung im Wahlbereich 1, die bereits ausgefüllt an die Gemeindewahlbehörde zurückgeschickt wurden?

Die Ermittlung und Feststellung der Ergebnisse der Briefwahl erfolgt am 9. Juni 2024 in den dafür berufenen Briefwahlvorständen. Nach Prüfung und Zulassung der eingegangenen Wahlbriefe erfolgt ab 18:00 Uhr die Ergebnisermittlung.

Bei der Ergebnisermittlung zur Kreistagswahl und zur Wahl der Stadtvertretung befinden sich die Stimmzettel beider Wahlen in einem Stimmzettelumschlag.

Die Mitglieder der Briefwahlvorstände des Wahlbereiches 1 sind angehalten, nach dem Öffnen der Stimmzettelumschläge die darin enthaltenen Stimmzettel zur Wahl der Stadtvertretung zu entnehmen, uneingesehen sicher zu verpacken und der Wahlbehörde zu übergeben.