Wie wirkt sich ein Umzug auf das Wahlrecht aus?
Maßgeblich für die Wahlberechtigung zur Nachwahl ist das Wählerverzeichnis zum Stichtag 9. Juni 2024.
Bei einem Umzug innerhalb der Stadt Neubrandenburg bleibt die wahlberechtigte Person im Wählerverzeichnis des bisherigen Wahlbezirks eingetragen.