Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Nachwahl zur Neubrandenburger Stadtvertretung am 14. Juli 2024 gesucht
Für die Nachwahl im Wahlbereich 1 zur Stadtvertretung der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg am Sonntag, 14. Juli 2024, werden noch Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht.
Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger, die sich bereits für den 9. Juni zur Übernahme dieser ehrenamtlichen Aufgabe bereiterklärt hatten, haben ihre erneute Teilnahme bestätigt. Dennoch fehlen noch einige Helferinnen und Helfer, um die Wahlen abzusichern.
Deshalb geht ein Aufruf an alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger, sich als Mitglied in einem Wahlvorstand aktiv an der Durchführung der Wahl zu beteiligen.
Wer kann Wahlhelferin und Wahlhelfer werden?
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer können alle Wahlberechtigten werden, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Dazu sind keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich. Die Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher, die Schriftführerinnen und Schriftführer sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter werden im Vorfeld durch die Gemeindewahlbehörde in ihre Aufgaben eingewiesen und geschult.
Wie werden Wahlhelferinnen und Wahlhelfer entlohnt?
Als Aufwandsentschädigung erhalten die Mitglieder des Wahlvorstands je nach Funktion ein Erfrischungsgeld in Höhe von 30 bis zu 45 Euro. Das Erfrischungsgeld wird nach der Wahl auf das angegebene Konto überwiesen.
Wo geht es zur Anmeldung?
Für die Bereitschaftserklärung kann das Online-Formular auf der Homepage der Stadt Neubrandenburg genutzt werden.
Interessenten können sich auch telefonisch unter 0395 555-1111 oder unter Angabe von Namen, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Telefon/Handy-Nr. und Bankverbindung per E-Mail via wahlen@neubrandenburg.de anmelden.