Baumfällarbeiten im Winterhalbjahr
Nach gegenwärtigem Stand müssen im kommenden Winterhalbjahr zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit etwa 35 kommunale Bäume im Stadtgebiet gefällt werden.
Ein Schwerpunkt ist dabei die Robinienstraße im Süden der Stadt, in der 16 der rund 100 Robinien aus Gründen der Verkehrssicherheit weichen müssen: Einige weisen eine so schlechte Vitalität auf, dass große Teile der Krone bereits abgestorben ist. An anderen wachsen holzzerstörende Pilze, die aufgrund ihrer Zersetzungstätigkeit die Standfestigkeit des Baumes einschränken. Weiterhin gibt es darunter Bäume, die durch ihr Wurzelwachstum Gehwege, Straßen, Grundstücksbefestigungen oder auch Leitungen derart beschädigt haben, das eine Fällung notwendig ist.
Für alle gesetzlich geschützten Bäume wurden die entsprechenden Genehmigungen bei der unteren Naturschutzbehörde beantragt oder liegen bereits vor.
Um einen Ausgleich für diese Fällungen zu leisten und dabei die gesetzlichen Auflagen zu erfüllen, ist für den gleichen Zeitraum die Pflanzung von 156 Bäumen vorgesehen: Neben den Friedhöfen mit 42 neuen Bäumen, liegen die Schwerpunkte mit 60 Esskastanien am Reitbahnsee sowie mit 35 Schwarzpappeln am Klöterpottsweg in der Tollenseniederung.
Ergänzend dazu wurden bereits Ende Oktober 34 Obstbäume in Form einer Streuobstwiese am Otto-Reinhardt-Weg auf dem Datzeberg gepflanzt.
Hintergrund
Die Verkehrssicherheit spielt zu jeder Jahreszeit eine wichtige Rolle. Baumbesitzer müssen dafür Sorge tragen, dass von ihrem Bestand keine Gefahr für Dritte ausgeht. Wenn alle anderen Möglichkeiten der Baumpflege ausgeschöpft sind, ist eine Baumfällung oft die letzte Option, beispielsweise, wenn die Stand- und Bruchsicherheit nicht mehr gegeben ist. Im Winterhalbjahr, vom 1. Oktober bis zum 28. Februar ist es generell erlaubt, Bäume zu entfernen. Bei Bäumen, die unter dem örtlichen Baumschutz stehen, muss im Voraus eine behördliche Genehmigung für die Baumfällung eingeholt werden.