Durchführung der Bundestagswahl am 23. Februar 2025: Stadtverwaltung ruft zur persönlichen Teilnahme auf
Die terminlich herausfordernde Vorbereitung auf die kommende Bundestagswahl läuft in der Stadtverwaltung der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg auf Hochtouren.
Die knappe Zeitschiene stellt besondere Anforderungen an die Wahlvorbereitung. Da die Stadtverwaltung der Vier-Tore-Stadt dies als Teamaufgabe versteht, unterstützen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Einwohnerdienste das Wahlteam, insbesondere in der Vorbereitung der Briefwahlunterlagen.
In der Folge wird es zu temporären Einschränkungen im Bürgerbüro, der KfZ-Zulassung und der Führerscheinstelle kommen, so stehen diese am 10. und 11. Februar, sowie aufgrund der Nachbereitung der Wahl am 24. Februar nicht zur Verfügung.
Wahlbenachrichtigungsbriefe
Die Wahlbenachrichtigungsbriefe werden für die Wählerinnen und Wähler der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg in der 5. Kalenderwoche (27. Januar bis 1. Februar 2025) zugestellt.
Wer die Benachrichtigung bis zum 2. Februar 2025 nicht erhalten hat, informiert bitte unverzüglich die Wahlbehörde der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg (wahlen@neubrandenburg.de). Eine Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis ist unter Angaben von Gründen in der Woche vom 3. - 7. Februar möglich.
Wahlbüros
Für das Stadtgebiet wurden 38 Urnen- und 16 Briefwahlbezirke gebildet. Die für die Wählerinnen und Wähler relevanten Wahlräume sind im Wahlbenachrichtigungsbrief benannt.
Eine Übersicht der Wahlräume mit der Zuordnung der jeweiligen Anschriften ist auf der Internetseite der Stadt Neubrandenburg unter www.neubrandenburg.de/wahlen veröffentlicht und ist als Anlage zur Wahlbekanntmachung öffentlich bekannt gegeben.
Neue Adressen
Nachfolgend genannte Wahlräume sind unter neuen Adressen erreichbar:
Wahlbezirk |
Adresse alt |
Adresse neu |
WBZ 18 Industrieviertel |
KITA Paradieswiese Paradieswiese 2 17034 Neubrandenburg |
RBB GeSoTec, Haus A, Raum R. A1.03 Sponholzer Straße 18 17034 Neubrandenburg |
WBZ 19 Industrieviertel |
KITA Käthe Niederkirchner Sponholzer Straße 8 17034 Neubrandenburg |
RBB GeSoTec, Haus C, Aula Sponholzer Straße 18 17034 Neubrandenburg |
WBZ 22 Stadtgebiet Ost |
Integrationskita Lebenshilfe Einsteinstraße 12 17036 Neubrandenburg |
GS Ost "Hans-Christian-Andersen" R. 09, Robert-Koch-Straße 52 17036 Neubrandenburg |
Nicht barrierefreie Wahlräume
Nicht barrierefrei erreichbar sind die Wahlräume in der Oststadt: WBZ 28, Freiwillige Feuerwehr, Markscheiderweg 13 und im Katharinenviertel: WBZ 30, Förderzentrum „Pestalozzischule“, Ziegelbergstraße 27.
Persönliche Wahl schon vor dem 23. Februar im Briefwahl-Lokal möglich
Wahlberechtigte, die am Wahlsonntag, 23. Februar, an der Teilnahme verhindert sind, können die Möglichkeit der Briefwahl nutzen.
Um sicherzustellen, dass die Wahlbriefe inklusive der Stimmzettel auch rechtzeitig die Wahlbehörde erreichen, wird empfohlen, das Briefwahlbüro im Rathauses, Friedrich-Engels-Ring 53, Raum 082 (Foyer) aufzusuchen. Hier kann die Briefwahl persönlich vorgenommen werden.
Sobald die Stimmzettel angeliefert wurden, öffnet das Brief-Wahlbüro. Dies wird voraussichtlich vom 10. Februar bis 21. Februar 2025 sein:
Montag 08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch 08:00 bis 15:00 Uhr
Donnerstag 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr (21.02.2025 bis 15:00 Uhr)
Hinweis: Das Briefwahl-Lokal ist nicht von der eingangs erwähnten Schließzeit am 10. Und 11. Februar betroffen. Wir behalten uns vor, das Briefwal-Lokal zudem nachträglich auch am Mittwoch zu öffnen.
Wer die Briefwahl per Post durchführen möchte, kann die Briefwahlunterlagen über die Webseite der Stadt bis zum 18. Februar 2025, 23:00 Uhr anfordern. Die Anforderung kann auch per E-Mail an wahlen@neubrandenburg.de oder in Papierform mit Angabe des Familiennamens, der Vornamen, des Geburtsdatums und der Postanschrift erfolgen.
Wichtig: Die Briefwahlunterlagen werden nach Erhalt der Stimmzettel, voraussichtlich nach dem 10. Februar 2025 zugeschickt. Alle Wahlbriefe inklusive Wahlschein und Stimmzettel im verschlossenen Stimmzettelumschlag, müssen am Wahlabend bis spätestens 18:00 Uhr der Gemeindewahlbehörde vorliegen.