Informationen der Friedhofsverwaltung
Grundpflege in den Grabgemeinschaftsanlagen auf den Neubrandenburger Friedhöfen
Für die aktuelle Grabpflegesaison in den Grabgemeinschaftsanlagen auf den Neubrandenburger Friedhöfen ist eine Grundpflege Ende März erforderlich.
Hierbei werden die Friedhofsgärtnerinnen und Friedhofsgärtner die Totensonntagsgestecke, alte Trauerflor, Plastikblumen sowie alle anderen Grabbeigaben (Engel, Kerzen etc.) entfernen. Beschädigte und nicht erhaltenswerte Grabbeigaben werden entsorgt, erhaltenswerte Grabbeigaben werden noch für ca. einen Monat nach Entfernung bei der Friedhofsverwaltung aufbewahrt und können dort abgeholt werden.
Die Friedhofsverwaltung weist darauf hin, dass das Ablegen von Trauerflor und Grabschmuck in den Grabgemeinschaftsanlagen nur an den Gemeinschaftsplätzen (z. B. Steinsäulen und Motivwände) gestattet ist und in unregelmäßigen Abständen entfernt wird.
Die Friedhofsverwaltung bittet daher alle Grabbeigaben bis zum 23. März 2025 zu entfernen.