Wichtige Änderungen für die Beantragung von Pass und Personalausweis: ab Mai nur noch mit digitalem Lichtbild
Ab dem 1. Mai 2025 treten bundesweit bedeutende Änderungen im Antragsprozess für hoheitliche Dokumente in Kraft, die auch die Bürgerinnen und Bürger sowie die Stadtverwaltung der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg betreffen.
Ab dem 1. Mai 2025 werden nur noch digital erstellte biometrische Lichtbilder im Antragsprozess akzeptiert. Das Lichtbild kann bei externen Dienstleistern (z. B. Fotografen) erstellt werden, die es der Personalausweisbehörde in einer Cloud zum Abruf zur Verfügung stellen. Mitgebrachte ausgedruckte Passbilder oder selbst angefertigte digitale Passbilder können nicht mehr verarbeitet werden.
Bürgerinnen und Bürger werden darauf hingewiesen, dass es im Rathaus der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg ab 1. Mai noch keine Möglichkeit zur Aufnahme eines digitalen Lichtbildes gemäß den neuen Anforderungen geben wird. Die Lieferung entsprechender Aufnahmegeräte ist bei der Bundesdruckerei angefragt.
Hintergrund
Das Bundesinnenministerium des Inneren und für Heimat hat die entsprechende Verordnung zur Änderung der Personalausweisverordnung, der Passverordnung, der Aufenthaltsverordnung sowie weiterer Vorschriften im Oktober 2023 veröffentlicht.
Mit Hilfe dieses neuen Verfahrens sollen Verwaltungsvorgänge im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen bürgerfreundlicher gestaltet und modernisiert und Bildmanipulation verhindert werden.