Sprungziele
Inhalt

Haushalt 2025

Die Stadtvertretung hat auf ihrer Sitzung am 19.12.2024 die Haushaltssatzung 2025 mit ihren Anlagen sowie die Haushaltssatzungen 2025 der Städtebaulichen Sondervermögen beschlossen.

Die Dokumente zum Haushaltsplan wurden dem Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern als Rechtsaufsichtsbehörde übergeben. Für die Haushaltssatzungen der Städtebaulichen Sondervermögen bedarf es keiner Genehmigung. Die rechtsaufsichtliche Genehmigung für die Haushaltssatzung der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg 2025 wurde am 14.04.2025 wie folgt erteilt:

  • Der in der Haushaltssatzung in § 2 festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird teilweise in Höhe von 7.212.300,00 EUR mit folgender aufschiebender Bedingung als Nebenbestimmung genehmigt. Der genehmigte Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen darf zur Finanzierung der Maßnahme „Zuschuss Schützenverein "Vier Tore" e.V. - Modernisierung u. Erweiterung d. Schießsport- u. Trainingsstätte“ erst in Anspruch genommen werden, wenn der entsprechende Auszahlungsansatz entsperrt ist.
  • Der in der Haushaltssatzung in § 3 festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird vollständig in Höhe von 1.180.000 EUR genehmigt.
  • Der den genehmigungsfreien Höchstbetrag der Kassenkredite (17.434.330 EUR) in § 4 übersteigende Betrag in Höhe von 161.670 EUR wird nicht genehmigt.
  • Die Entscheidungen zur wirtschaftlichen Betätigung der Stadt ergehen gesondert.

Die Haushaltssatzungen der Städtebaulichen Sondervermögen wurden am 16.01.2025 auf der Internetseite der Stadt unter „Öffentliche Bekanntmachungen“ öffentlich bekannt gemacht; die Haushaltssatzung der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg einschließlich ihrer genehmigungspflichtigen Bestandteile nach Vorlage der Entscheidungen der Rechtsaufsichtsbehörde wurde am 16.04.2025 auf der Internetseite der Stadt unter „Öffentliche Bekanntmachungen“ öffentlich bekannt gemacht. Am Tag nach der Veröffentlichung treten die Haushaltssatzungen in Kraft.

Band 1
Haushaltssatzung und Anlagen
Ergebnishaushalt/Finanzhaushalt

Band 2
Stellenplan

Band 3/1
Wirtschaftliche Unternehmen, Wirtschaftspläne

Band 3/2
Wirtschaftliche Unternehmen, Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Immobilienmanagement

Band 4
Haushaltssatzungen
Städtebauliches Sondervermögen

Taschenhaushalt 2025

17.04.2025