- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
- Nachweis gültiger HU; mindestens gültig bis zum Ablauf des Ausfuhrkennzeichens
- Haftpflichtversicherung für Ausfuhrkennzeichen
- Personaldokument mit Anschrift (Nachweis ausländischer Anschrift)
- IBAN für den Einzug der Kfz-Steuer
- bei zugelassenen Fahrzeugen die bisherigen Kennzeichenschilder
Wichtiger Hinweis:
Gültigkeit des Ausfuhrkennzeichens bis zum Ende des von der Versicherung gewährten Haftpflichtversicherungsschutzes (längstens 1 Jahr).