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Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens für die Ausfuhr eines Fahrzeuges ins Ausland.

Beantragung erfolgt bei der für den Wohnsitz des Antragstellers oder Standort des Fahrzeuges örtlich zuständigen Zulassungsbehörde. Der Standort ist durch einen Kaufvertrag oder eine Rechnung nachzuweisen.