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Umtausch des EU-Kartenführerscheins: Ausstellungsjahre 1999-2001 jetzt dran

Wer einen unbefristeten EU-Kartenführerschein besitzt, der zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurde und nach 1953 geboren ist, muss diesen bis 19. Januar 2026 umtauschen. Diese werden ab 20. Januar 2026 ungültig. Hintergrund ist die EU-weite Vereinheitlichung und Fälschungssicherheit von Führerscheindokumenten.

Zum Pflichtumtausch sind Personalausweis, alter Führerschein und ein biometrietaugliches Passfoto in Papierform nötig. Die Gebühr beträgt 31,90 Euro – darin enthalten ist auf Wunsch der Direktversand des neuen Führerscheins durch die Bundesdruckerei.

Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, frühzeitig einen Termin bei der Führerscheinstelle der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg zu vereinbaren: telefonisch unter 0395 555-0 oder online unter www.neubrandenburg.de/terminvergabe.

06.08.2025