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Die Beseitigung von Obdachlosigkeit ist eine Aufgabe der Gefahrenabwehr zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Die Gemeinden als untere Ordnungsbehörden sind gehalten, geeignete Räumlichkeiten zur Unterbringung von Obdachlosen zu unterhalten.

Unter Obdachlosigkeit wird der Zustand eines Menschen verstanden,

  • der ohne Unterkunft ist, die ihm ganztägig nicht nur zum Schutz gegen Witterung, sondern auch sonst als geschützte Sphäre zur Verfügung steht,
  • dessen Unterkunft nach objektiven Gesichtspunkten völlig unzureichend ist oder
  • dem der Verlust seiner Unterkunft droht.

Die Stadt Neubrandenburg unterhält Obdachlosenunterkünfte als öffentliche Einrichtung. Sie bedient sich zur Betreibung des Arbeiter-Samariter-Bundes Neubrandenburg/Mecklenburg-Strelitz e. V. (ASB).

Die Unterkünfte werden als

  • Wohnraum für Alleinstehende und Familien bis zur Beseitigung der Wohnungslosigkeit (Langzeitunterkünfte) und
  • Übernachtungsplätze für Durchreisende (Kurzzeitunterkünfte) bereitgestellt.

Standort des Obdachlosenhauses: Sponholzer Straße 18 B/C in 17034 Neubrandenburg
Aufnahmekapazität: 12 Betten in der Übernachtungsstätte und 34 Betten im Wohnbereich
Öffnungszeit des Wohnbereiches: ganztägig geöffnet
Öffnungszeit der Übernachtungsstätte: Montag - Sonntag 18:00 - 08:00 Uhr

Für nähere Informationen: http://www.asb-nb-mst.de/asb-bereiche/obdachlosenhaus.html