Die Fresken nach 1990 - ihre Verhüllung und Freilegung
Seit der politischen Wende wird das ehemalige Bezirksgebäude als Rathaus für die Vier-Tore-Stadt Stadt Neubrandenburg genutzt.
Die gesellschaftspolitischen Veränderungen nach 1989 und die neue Funktion des Hauses ließen es nicht zu, im Eingangsbereich die raumbestimmenden Fresken mit ihrer eindeutig politischen Botschaft einer sozialistischen und kommunistischen Gesellschaftsutopie sichtbar zu belassen. 1991 überklebte man beide Kunstwerke mit Tapeten und verkleidete sie zusätzlich, während eines umfassenden Umbaus des Foyers ab 1998, mit Gipskartonplatten.
Während die beiden Wandbilder im Rathaus nur verdeckt wurden, mussten in den neuen Bundesländern nach 1990 zahlreiche Kunstwerke aus dem öffentlichen Raum weichen, auch in Neubrandenburg. Einige von ihnen fanden einen neuen Standort, andere aber sind zerstört worden.
Der demokratische Prozess der Entscheidungsfindung
Seit einigen Jahren findet ein Paradigmenwechsel im Umgang mit ostdeutscher Kunst, verbunden mit ihrer gesellschaftlichen Neubewertung, statt. Das betrifft nicht nur die zunehmende Anerkennung von autonomen und hervorragenden künstlerischen Leistungen. Es setzte sich auch die Erkenntnis durch, dass Werke sozialistisch-realistischer Kunst einer Auseinandersetzung bedürfen, die mit ihrer Vernichtung nicht mehr gegeben wäre, sowie, dass durch ihre Zerstörungen bereits ein enormer Kulturverlust entstand.
Die öffentlichen Debatten um die Freilegung der Fresken im Foyer des Neubrandenburger Rathauses ab 2019 stehen in Zusammenhang mit diesem gesellschaftlichen Diskurs.
In jenem Jahr begann die energetische Sanierung des Rathauses. Es bestand die Möglichkeit einer Freilegung der Fresken im Zuge der Baumaßnahmen. Am 30. Januar 2020 sind kleine Teilbereiche des linken Freskos durch die Restauratorin Helma-Konstanze Groll, Tochter des Künstlers, geöffnet und dessen Zustand begutachtet worden. Sie stellte die Machbarkeit einer Freilegung und Restaurierung fest.
Die Entscheidungsfindung war begleitet von einer emotionalen Pro-und-Kontra-Debatte sowohl in der Stadtvertretung als auch unter den Neubrandenburger Bürgern ab Februar 2020. Der Wunsch nach einem offensiven Umgang mit Kunst und Geschichte der DDR stand dem Gefühl einer Brüskierung von Opfern des DDR-Staates entgegen. 2020 ist das Kunstwerk durch das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern aufgrund „seiner besonderen historischen Bedeutung … als Denkmal“ eingestuft worden.[1] Nach langem öffentlichen Diskussionsprozess beschloss am 2. Februar 2023 die Stadtvertretung mehrheitlich die Freilegung und Restaurierung beider Fresken sowie deren Einhausung durch Glaskonstruktionen.
Die Freilegung und Restaurierung
Marie Fortmann[4], Diplom-Restauratorin, erhielt dafür sowie zur Konservierung und Restaurierung beider Wandbilder den Auftrag. Von Juli bis Dezember 2023 sind diese Arbeiten ausgeführt worden. Nach dem Rückbau der Gipskartonplatten wurden die Tapeten gelöst. Es zeigte sich, dass die Fresken aus kunsttechnologischer und künstlerischer Sicht eine hohe Qualität aufwiesen. Die Gemälde konnten nahezu 100%ig zerstörungsfrei freigelegt werden. Über 90% der originalen Malereien waren in perfektem Zustand erhalten geblieben.
Dennoch fanden sich mehrere Schadensbilder nach der Freilegung: An den Unterkanten hatte sich der originale Putz gelöst. Die nördliche Wand wies zudem eine großflächige Putzhohlstelle und Malschichtablösungen auf. Diese Schäden sind z. B. auf die Vibrationen der Wand durch die Nutzung des Gebäudes zurückzuführen. Weitere Gründe sind der Rückbau der Flurtüren und eine unsachgemäße Abnahme von Tapetenfragmenten im Jahr 1991.
Oberste Priorität zum Erhalt der Kunstwerke hatten die Konservierung des Putzes und die Sicherung der Hohlstellen. Mittels Spritze und Kanüle wurden Festigungsmittel und Putzhinterfüllungen eingebracht. Alle Bohrlöcher erhielten Glasfaserstäbe und Hinterfüllungen, die Fehlstellen wurden angeputzt, Kleisterreste ausgewaschen, geschädigte Malschichten verklebt. Sämtliche Fehlstellen erhielten eine Strichretusche in helleren Aquarellfarben, um die restaurierten von den originalen Farbflächen zu unterscheiden.
Eine restauratorische Begutachtung zur geplanten Abdeckung kam zu folgender Empfehlung: Die Einhausung mit einer Glasscheibe ist aus konservatorischer Sicht als bedenklich anzusehen. Mögliche Folgeschäden sind zu erwarten. Im Mikroklima zwischen Fresko und Glas kann es zu Feuchtestau mit Schimmelbildung oder zur Austrocknung und einer Versprödung der Wandbilder kommen. Auch wäre ein ständiges Monitoring über den Zustand der Fresken nur erschwert möglich.[11]
Seit dem 5. Dezember 2023 sind die Fresken „Kampf und Sieg der Arbeiterklasse“ im Foyer des Rathauses nach 32 Jahren als Teil der Neubrandenburger Stadtgeschichte wieder sichtbar. Eine politische Einordnung kann vor dem Original vollzogen werden.