Kinder- und Jugendbeirat
Worum geht es?
Mit der Einrichtung eines Kinder- und Jugendbeirats wird die Beteiligung junger Menschen an kommunalpolitischen Entscheidungen in Neubrandenburg gestärkt. Grundlage ist das Kinder und Jugendbeteiligungsgesetz aus 2024, das eine verbindliche Mitwirkung von Jugendlichen vorsieht. Der Beirat soll aus bis zu 20 Mitgliedern im Alter von 12 bis 20 Jahren bestehen und jungen Perspektiven eine feste Stimme in der Stadt geben.
Wer ist verantwortlich?
Stadtverwaltung Neubrandenburg
Wie ist der aktuelle Stand?
Die Jugendbeteiligungskoordinatorin der Stadt begleitet derzeit einen Beteiligungsprozess, in dem gemeinsam mit Jugendlichen, Politik, Verwaltung und Fachkräften der Jugendarbeit ein verbindlicher Beteiligungskatalog erarbeitet wird. Grundlage für die Arbeit des Beirats ist eine eigene Satzung, die aktuell in der Stadtvertretung beraten wird.
Wie geht es weiter?
Die Satzung soll in der Februarsitzung 2026 der Stadtvertretung beschlossen werden. Parallel dazu wird in Schulen für eine Mitarbeit im Kinder- und Jugendbeirat geworben. Die Wahl desKinder- und Jugendbeirats ist für 2026 vorgesehen.