Sprungziele
Inhalt

Die Stadt Neubrandenburg erhebt sich für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte Benutzungsgebühren.

Die Benutzung für die Nutzung einer Langzeitunterkunft wird je Tag und Bett erhoben. Sie beträgt je Tag und Bett 10,75 Euro.

Die Benutzungsgebühr für die Nutzung einer Kurzzeitunterkunft wird je Übernachtung und Bett erhoben. Sie wird mit Inanspruchnahme fällig und ist an den Betreiber vor Ort zu entrichten. Die Benutzungsgebühr beträgt je Übernachtung und Bett 10,75 Euro.