Pilotkommune Personenstandsregister
Worum geht es?
Im Zuge des bundesweiten Registermodernisierungsgesetzes sollen künftig alle öffentlichen Register in Deutschland miteinander verknüpft werden. Zentrales Ordnungsmerkmal ist dabei die Steuer-ID. Bis Ende 2027 müssen diese Angaben auch in allen Personenstandsregistern hinterlegt sein. Da eine manuelle Nachtragung nicht möglich ist und Neubrandenburg bereits über einen hohen Digitalisierungsgrad verfügt, übernimmt die Stadt eine Pilotrolle als Testkommune.
Wer ist verantwortlich?
Stadtverwaltung Neubrandenburg, Land M-V, Bundesverwaltungsamt Köln, Bundesministerium des Innern
Wie ist der aktuelle Stand?
Derzeit wird an einer entsprechenden Softwarelösung gearbeitet.
Wie geht es weiter?
Ab dem Spätsommer sollen erste Datenaustausche zwischen den beteiligten Registern möglich sein. Die gewonnenen Erkenntnisse fließen anschließend in die weitere bundesweite Umsetzung der Registermodernisierung ein.