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Inhalt

Entwurf der 2. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 21 »Warliner Straße«

Lageplan:

Planungsziel:

Planungsziele sind

  • die Sicherung der gewerblichen Nutzung,
  • die Sicherung der verkehrlichen Erschließung und die Anpassung an den 1. Bauabschnitt der Ortsumgehung,
  • Festsetzungen zur Nutzung und Speicherung erneuerbarer Energien,
  • die Berücksichtigung naturschutzrechtlicher Belange aufgrund geänderter Standortbedingungen.

Zeitraum der Beteiligung der Öffentlichkeit:

vom

19.01.2026 - 19.02.2026

zu den Dienststunden:

Montag, Mittwoch und Donnerstag
9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr,

Dienstag
9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr, und

Freitag
9:00 bis 12:00 Uhr

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Unterlagen auch während der Dienststunden unter:

Stadtverwaltung Neubrandenburg
Fachbereich Stadtplanung, Wirtschaft, Bauordnung
Abteilung Stadtplanung, 5. Etage

eingesehen werden.

Auskünfte erteilt:

Frau Lange - Zimmer 527
Herr Milbrandt - Zimmer 523

Unterlagen werden zum Download zur Verfügung gestellt:


Hinweis: Für die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können in der Stadtverwaltung eingesehen werden.

Während dieser Auslegung können Stellungnahmen gesendet werden an: stadtplanung@neubrandenburg.de

und bei Bedarf an:
Stadtverwaltung Neubrandenburg
Fachbereich Stadtplanung, Wirtschaft, Bauordnung
Abteilung Stadtplanung
Friedrich-Engels-Ring 53
17033 Neubrandenburg

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Wichtige Hinweise zum Download der Unterlagen

  • Alle Unterlagen geben lediglich den aktuellen Verfahrensstand wieder und können sich im weiteren Verfahren durch Einarbeitung von Stellungnahmen, neue Erkenntnisse und Planungserfordernisse ändern.
  • Die Unterlagen dienen lediglich der persönlichen Information. Die Änderung, Ergänzung oder Verkürzung sowie die gewerbliche und nicht-gewerbliche Nutzung der Unterlagen sind untersagt. Vervielfältigungen sowie alle Arten von Weiterverbreitung oder öffentlicher Zugänglichmachung sind nicht erlaubt.
  • Die Entwürfe der Bauleitpläne sind ausschließlich für die Bürgerbeteiligung im Verfahren zur Aufstellung der Pläne bestimmt. Bei einer unzulässigen Weiterverarbeitung der Unterlagen übernimmt die Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg keine Gewährleistung.


19.01.2026