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Inhalt

Entwurf der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilfläche »Weitin Hollerbusch«

Lageplan:

Planungsziel:

Planungsziel ist die Entwicklung eines Wohnstandortes inklusive Gemeinbedarfsflächen westlich des Malerviertels. Gleichzeitig soll eine städtebauliche und funktionale Neuordnung der Flächen am Ortsrand südlich und westlich des historischen Ortskerns Weitin erfolgen. Durch städtebauliche Weiterentwicklung des Ortsteils soll vor allem die anhaltende Nachfrage nach Wohnungsbaustandorten für kleinteilige Wohnformen im Stadtgebiet bedient werden.

Zeitraum der Beteiligung der Öffentlichkeit:

vom

19.01.2026 - 19.02.2026

zu den Dienststunden:

Montag, Mittwoch und Donnerstag
9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr,

Dienstag
9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr, und

Freitag
9:00 bis 12:00 Uhr

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Unterlagen auch während der Dienststunden unter:

Stadtverwaltung Neubrandenburg
Fachbereich Stadtplanung, Wirtschaft, Bauordnung
Abteilung Stadtplanung, 5. Etage

eingesehen werden.

Auskünfte erteilt:

Herr Kühnel - Zimmer 561
Herr Milbrandt - Zimmer 523

Unterlagen werden zum Download zur Verfügung gestellt:


Hinweis: Für die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können in der Stadtverwaltung eingesehen werden.

Während dieser Auslegung können Stellungnahmen gesendet werden an: stadtplanung@neubrandenburg.de

und bei Bedarf an:
Stadtverwaltung Neubrandenburg
Fachbereich Stadtplanung, Wirtschaft, Bauordnung
Abteilung Stadtplanung
Friedrich-Engels-Ring 53
17033 Neubrandenburg

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Wichtige Hinweise zum Download der Unterlagen

  • Alle Unterlagen geben lediglich den aktuellen Verfahrensstand wieder und können sich im weiteren Verfahren durch Einarbeitung von Stellungnahmen, neue Erkenntnisse und Planungserfordernisse ändern.
  • Die Unterlagen dienen lediglich der persönlichen Information. Die Änderung, Ergänzung oder Verkürzung sowie die gewerbliche und nicht-gewerbliche Nutzung der Unterlagen sind untersagt. Vervielfältigungen sowie alle Arten von Weiterverbreitung oder öffentlicher Zugänglichmachung sind nicht erlaubt.
  • Die Entwürfe der Bauleitpläne sind ausschließlich für die Bürgerbeteiligung im Verfahren zur Aufstellung der Pläne bestimmt. Bei einer unzulässigen Weiterverarbeitung der Unterlagen übernimmt die Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg keine Gewährleistung.


19.01.2026