- Die Nutzung der Übernachtungsstätte ist jederzeit möglich. Eine Vorsprache in der Abteilung Ordnung und Gewerbe ist nicht notwendig.
Eine Zuweisung in den Wohnbereich des Obdachlosenhauses kommt erst nach einer mindestens 14-tägigen Nutzung der Übernachtungsstätte in Betracht. Die Zuweisung wird nach vorheriger Absprache mit dem ASB durch die Abteilung Ordnung und Gewerbe schriftlich erteilt.
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