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  • Höhe der Benutzungsgebühr = 10,75 Euro je Tag im Wohnbereich bzw. je Übernachtung in der Übernachtungsstätte

Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage für die Erhebung der Benutzungsgebühr ist § 2 Absatz 1 und 2 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Neubrandenburg.
Die Benutzungsgebühr wird durch Gebührenbescheid festgesetzt.
Sie wird zwei Wochen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides zur Zahlung fällig.