- Entscheidungen über Anträge auf Änderung von Vor- und Familiennamen im öffentlich-rechtlichen Bereich
Allgemeine Informationen:
Ein Vor- und Familienname darf im Einzelfall geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt. Ein wichtiger Grund im Sinne des Namensänderungsgesetzes liegt vor, wenn das schutzwürdige Interesse des Antragstellers gegenüber den entgegenstehenden schutzwürdigen Interessen anderer Beteiligter und den in den gesetzlichen Bestimmungen zum Ausdruck kommenden Grundsätzen der Namensführung überwiegt.
Die öffentlich-rechtliche Namensänderung dient dazu, Unzulänglichkeiten und/oder Unerträglichkeiten im Einzelfall zu beseitigen. Sie hat Ausnahmecharakter.