Sprungziele
Inhalt
  • Vollzug eines vom Innenministerium M-V ausgesprochenen Verbotes eines öffentlichen Vereins
  • Ausstellung einer Bescheinigung für Ausländervereine
  • Oberbürgermeister kann Auskunft verlangen bei ausländischen Vereinen über
    • deren Tätigkeit
    • wenn sie sich politisch betätigen zu Namen und Anschrift ihrer Mitglieder und/bzw. Herkunft und Verwendung ihrer Mittel
  • Verlangen von gleichen, wie o. a. Angaben zu gegründeten organisatorischen Einrichtungen bzw. deren Unterhaltung von Vereinen (ausländ.)
  • Mitteilung dieser Angaben an das Bundesverwaltungsamt

Allgemeine Informationen:

  • Verbotsbehörden sind
    • a) Bundesinnenministerium für Vereine und Teilvereine, deren Organisation oder Tätigkeit sich über das Gebiet eines Landes hinaus erstreckt
    • b) Landesinnenministerium M-V
  • Oberbürgermeister kann für Ermittlungen der Verbotsbehörde in Anspruch genommen werden
  • Ausländervereine haben Melde- und Auskunftspflicht bei zuständiger Behörde (hier Oberbürgermeister)