Für Ausländervereine:
- Satzung oder Name, Sitz und Zweck des Vereins
- Namen und Anschriften der Vorstandsmitglieder oder der zur Vertretung berechtigten Personen
- in welchen Ländern der Verein Teilorganisationen hat
- jede Änderung der o. a. Angaben; innerhalb von zwei Wochen
- Auflösung des Vereins; innerhalb von zwei Wochen