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Inhalt

Für Ausländervereine:

  • Satzung oder Name, Sitz und Zweck des Vereins
  • Namen und Anschriften der Vorstandsmitglieder oder der zur Vertretung berechtigten Personen
  • in welchen Ländern der Verein Teilorganisationen hat
  • jede Änderung der o. a. Angaben; innerhalb von zwei Wochen
  • Auflösung des Vereins; innerhalb von zwei Wochen