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Inhalt
  • Bei der Bearbeitung werden die Leitungen und Kabel in öffentlichen Straßen, welche in Rechtsträgerschaft der Stadt sind, wie Lichtsignalanlagen, Regeneinläufe und Anbindeleitungen dargestellt und Auflagen für Arbeiten im Bereich dieser Leitungen erhoben.

Allgemeine Informationen:

  • Es sind von allen Versorgungsträgern Schachtgenehmigungen einzuholen, z. B. Neubrandenburger Stadtwerke GmbH, Telekom und weitere Telekommunikationsunternehmen.