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Was erledige ich wo?

Fischereiabgabemarke kaufen

  • Die Fischerabgabemarke ist nur dann jährlich zu erwerben, wenn beabsichtigt ist, in dem betreffenden Kalenderjahr auch zu angeln. Nur mit dieser Fischereiabgabemarke für das laufende Kalenderjahr kann auch eine Angelkarte erworben werden.
  • Ab dem 09.08.2025 sind auch Inhaber und Inhaberinnen eines Fischereischeines anderer Bundesländer oder Staaten, verpflichtet eine Fischereiabgabemarke des Bundeslandes M-V zu erwerben.
  • Die Fischerabgabemarke M-V kann digital über das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern oder bei den örtlichen Ordnungsbehörden und beteiligten Ausgabestellen erworben werden.
  • Der Fischereischutzverein Mecklenburg-Vorpommern e. V. stellt für Interessierte die Broschüre "Gewässerverzeichnis Mecklenburg-Vorpommern" bereit. Die Broschüre kann hier (Fischereischutzverein Mecklenburg-Vorpommern e. V.) bestellt werden.
  • Angelkarten sind erhältlich bei:

    • Anglerverein Neubrandenburg e. V., Lessingstraße 10, Tel.: 0395/5824707 oder 5 82 47 09 (Sprechzeiten der Geschäftsstelle des Vereins: jeweils am ersten Sonntag des Monats von 09:00 bis 11:00 Uhr und am zweiten und vierten Donnerstag von 16:00 bis 18:00 Uhr), www.anglerverein-neubrandenburg.de
      oder
    • Angelgeschäft DER ANGLER, Inhaber Jörg Schweser, Johannesstr. 12a-14a, 17034 Neubrandenburg, Tel. 0395/3629850, Internet: https://derangler.shop/ 
      Öffnungszeiten: Mo.–Fr.: 09:00-18:30, Sa.: 09:00-14:00
       oder
    • Angelshop Dinse, Bachstraße 14 (alte Videothek), 17033 Neubrandenburg, Tel.: 0395 37951944
      Öffnungszeiten: montags - freitags: 09:00 -18:30 Uhr, samstags: 09:00 - 13:00 Uhr oder
    • Müritz-Plau GmbH, Schillerstraße 21, Tel.: 0395/5822203, Öffnungszeiten: freitags 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 17:30 Uhr, www.mueritzfischer.de
      oder
    • Fa. Octopus Wassersport GmbH, Woldegker Str. 28 a, Tel. 0395/7790480
      Öffnungszeiten: 
      Mo, Di, Mi, Fr: 09:00 - 18:30 Uhr
      Do: 09:00 - 19:00 Uhr
      Sa: 09:00 - 13:30 Uhr

Notwendige Unterlagen

Fischereischein des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Rechtsgrundlagen

Verordnung über die Erteilung der Fischereischeine und Erhebung der Fischereiabgabe (Fischereischeinverordnung – FSchVO M-V)
vom 2. Dezember 2018 (GVOBl. MV S.425),
geändert am 27. Oktober 2023 (GVOBl. MV S.858)
geändert am 24. Juli 2025 (GVOBl. MV S.478)

Kosten

  • Fischereiabgabemarke: 10,00 Euro - jährlich