Einschulung außerhalb des Einzugsbereiches
- Genehmigung der Einschulung in die örtlich unzuständige Schule (Einschulung außerhalb des Einzugsbereiches)
- Genehmigung der Fortbeschulung in der durch Wohnortwechsel örtlich unzuständig gewordenen Schule
Beurteilung der persönlichen Gründe, die eine Einschulung/Fortbeschulung in der örtlich unzuständigen Schule aus Sicht der Eltern subjektiv erforderlich machen.
Für die Schulen der Stadt Neubrandenburg sind durch die Stadtvertretung keine Einzugsbereiche festgelegt worden.
Besonderheiten
- Rücksprache mit den Schulleitern der betroffenen Schulen erforderlich
Bearbeitungsfristen
- 3 Wochen
- frühestens jedoch 2 Monate vor dem Termin der Einschulung
Notwendige Unterlagen
- Nachweis über den Wohnort bzw. ständigen Aufenthalt
- Formloser Antrag mit ausführlicher Begründung