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Was erledige ich wo?

Einschulung außerhalb des Einzugsbereiches

  • Genehmigung der Einschulung in die örtlich unzuständige Schule (Einschulung außerhalb des Einzugsbereiches)
  • Genehmigung der Fortbeschulung in der durch Wohnortwechsel örtlich unzuständig gewordenen Schule

Beurteilung der persönlichen Gründe, die eine Einschulung/Fortbeschulung in der örtlich unzuständigen Schule aus Sicht der Eltern subjektiv erforderlich machen.

Für die Schulen der Stadt Neubrandenburg sind durch die Stadtvertretung keine Einzugsbereiche festgelegt worden.

Besonderheiten

  • Rücksprache mit den Schulleitern der betroffenen Schulen erforderlich

Bearbeitungsfristen

  • 3 Wochen
  • frühestens jedoch 2 Monate vor dem Termin der Einschulung

Notwendige Unterlagen

  • Nachweis über den Wohnort bzw. ständigen Aufenthalt
  • Formloser Antrag mit ausführlicher Begründung

Rechtsgrundlagen