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Anfragen zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen

Die Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg erhebt zur Deckung ihres anderweitig nicht gedeckten Aufwands für Erschließungsanlagen einen Erschließungsbeitrag.

Grundsätzlich ist die Erschließung Aufgabe der Gemeinde, soweit sie nicht nach anderen gesetzlichen Vorschriften oder öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen einem anderen obliegt.

Beitragspflichtig ist derjenige, der zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheids Eigentümer des Grundstücks ist.

Rechtsgrundlagen

Gebühren

Bei Anfragen Gebühr entsprechend Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Neubrandenburg.