Anfragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen
Die Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg erhebt zur Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung, Verbesserung, Erweiterung, Erneuerung und den Umbau der notwendigen öffentlichen Straßen, Wege und Plätze Straßenbaubeiträge.
Der Aufwand ist nach den tatsächlich entstanden Kosten oder nach Einheitssätzen unter Berücksichtigung der Leistungen und Zuschüsse Dritter zu ermitteln.
Beitragspflichtig ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümer des bevorteilten Grundstückes oder im Falle des § 8 Abs. 6 Kommunalabgabengesetz Inhaber des Gewerbebetriebes ist.
Rechtsgrundlagen
Gebühren
Bei Anfragen Gebühr entsprechend der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Neubrandenburg.