Bewohnerparkausweis
- Antragstellung auf Erstellung eines Bewohnerparkausweises
Allgemeine Informationen:
- Personen, die im Bereich einer Bewohnerparkzone wohnen bzw.in diesen Bereich ziehen, können die Ausstellung eines Parkausweises beantragen. Der Parkausweis wird für höchstens 1 Jahr ausgestellt
Besondere Voraussetzungen
- Antragsteller muss im Bereich der Anwohnerparkzone seinen angemeldeten Wohnsitz haben.
- Fahrzeug muß auf den Antragsteller zugelassen sein oder nachweislich durch ihn dauerhaft genutzt werden.
Besonderheiten
Ein Bewohnerparkausweis kann ausgestellt werden, wenn beim Fahrzeug folgende Angaben nicht überschritten werden:
- 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht
Bearbeitungsfrist
- sofort nach Antragstellung
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis bzw. Reisepass in Verbindung mit einer Meldebescheinigung
- Fahrzeugschein, wenn Innenstadtbewohner auch Halter des Fahrzeuges ist,
bzw.
- Fahrzeugschein und Überlassungsvertrag (aktuell) für Personen bei dauerhafter privater Nutzung des PKW (Überlassungsvertrag - siehe auch Ende der Seite unter "Formulare, Übersichten, Satzungen")
- Vollmacht, wenn der Bewohnerparkausweis nicht persönlich beantragt werden kann
Rechtsgrundlagen
- § 45 StVO
Gebühren
- 31,00 Euro Bearbeitungsgebühr/sofort nach Ausstellung des Parkausweises