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Sterbefall beim Standesamt anzeigen

Nr. 99101011000000

Jeder Sterbefall muss dem Standesamt der Gemeinde, in dessen Bezirk der Tod eintrat, angezeigt werden. Der Standesbeamte nimmt die Eintragung in das Sterberegister vor und stellt die Sterbeurkunde aus.

Rechtsgrundlagen

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis, Reisepass oder Meldebescheinigung des Verstorbenen (als Nachweis über den letzten Wohnsitz)
  • Personalausweis oder Reisepass der den Sterbefall anzeigenden Person
  • Todesbescheinigung des Arztes
    Blatt A und B (nichtvertraulicher Teil) sowie Blatt 1 und 2 (vertraulicher Teil) im Umschlag
  • Personenstandsurkunden des Verstorbenen - nur soweit die Personenstandsregister nicht beim bearbeitenden Standesamt geführt werden:
    • Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft und gegebenenfalls Nachweis über deren Auflösung
    • sofern keine Ehe oder Lebenspartnerschaft bestand, eine Geburtsurkunde
  • In besonderen Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein (z. B. Übersetzungen ausländischer Urkunden).

Gebühren

Für die Sterbeurkunde wird eine Gebühr in Höhe von 15,00 Euro erhoben. Für eine weitere Urkunde, wenn sie gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird, fallen 7,50 Euro an.

Die im Zusammenhang mit der Anzeige des Sterbefalls erteilten Sterbeurkunden sind gebührenfrei, soweit dies auf Grund von Bundes- oder Landesrecht vorgesehen ist. Sofern die Beurkundung vom Standesamt zurückgestellt wird, weil noch nicht alle urkunds-relevanten Unterlagen vorliegen, stellt der Standesbeamte für die Bestattung dem Anzeigenden gebührenfrei eine Bescheinigung aus, dass die Anzeige ordnungsgemäß erfolgte.

Kosten

Die im Zusammenhang mit der Anzeige des Sterbefalls erteilten Sterbeurkunden sind gebührenfrei, soweit dies auf Grund von Bundes- oder Landesrecht vorgesehen ist. Sofern die Beurkundung vom Standesamt zurückgestellt wird, weil noch nicht alle urkunds-relevanten Unterlagen vorliegen, stellt der Standesbeamte für die Bestattung dem Anzeigenden gebührenfrei eine Bescheinigung aus, dass die Anzeige ordnungsgemäß erfolgte.

Fristen

Der Sterbefall muss dem Standesamt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden. Hierbei gilt der Samstag nicht als Werktag.