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Was erledige ich wo?

einfache Melderegisterauskunft

Nr. 99115004001001

Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie von der Meldebehörde Familienname, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften zu der gesuchten Person. Ist die Person verstorben wird Ihnen dies mitgeteilt.

Ob Ihnen eine Meldebehörde eine Auskunft über die Daten der gesuchten Person erteilt, liegt in deren pflichtgemäßem Ermessen. Die einfache Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist oder für die Meldebehörde Grund zu der Annahme besteht, dass hieraus eine Gefahr für schutzwürdige Interessen des Betroffenen oder einer anderen Person erwachsen kann.

Rechtsgrundlagen

Kosten

Gebühren fällig bei Antragsstellung

  • einfache Melderegisterauskunft 8,00 Euro 
  • erweiterte Melderegisterauskunft 10,00 Euro
  • einfache Melderegisterauskunft aus dem Archiv (mit erhöhtem Aufwand) 16,00 Euro 
  • erweiterte Melderegisterauskunft aus dem Archiv (mit erhöhtem Aufwand) 18,00 Euro