Hundesteuer Abmeldung
Nr. 99102013070000Allgemeine Informationen
Endet die Hundehaltung, so ist dieses innerhalb von 14 Kalendertagen der Stadtverwaltung mitzuteilen. Die Steuerpflicht endet mit der schriftlichen oder persönlichen Abmeldung der Hundehaltung.
Notwendige Unterlagen
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis
- Hundesteuermarke
- Anschrift des neuen Hundehalters
- ggf. tierärztliche Bescheinigung
Besondere Vorraussetzungen
Besondere Vorraussetzungen
- Die steuerliche Abmeldung der Hundehaltung erfolgt nur unter Vorlage des Personalausweises durch den Hundehalter oder dessen Ehegatten.
- Melden Personen die Hundehaltung für einen anderen Haushalt ab, so ist eine Vollmacht des Hundehalters unter Vorlage des Personalausweises der meldenden Person zu übergeben.
- Abmeldende Personen müssen geschäftsfähig sein.
- Wird ein Hund veräußert oder verschenkt, so sind in der Anzeige Name und Anschrift des neuen Hundehalters anzugeben.
- Die Steuermarke ist an die Stadt zurückzugeben.
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen
- § 10 Abs. 2 und Abs. 4 sowie § 11 Abs. 4 der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer