Trassenzustimmung für die Verlegung von Leitungen/Kabeln
Die Verlegung von Leitungen und Kabeln von Versorgungsträgern in öffentliche Straßen muss durch den Träger der Straßenbaulast (hier: Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg Eigenbetrieb Immobilienmanagement, Abteilung Straßen und Gleise) genehmigt werden (Trassenzustimmung).
Durch die Abteilung Straßen und Gleise werden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens weitere Fachämter beteiligt. Die durch die Fachämter mitgeteilten Belange werden Bestandteil der Trassenzustimmung.
Besonderheiten
Sollen für die Verlegung von Leitungen und Kabeln städtische Grundstücke genutzt werden, welche keine öffentlich gewidmeten Verkehrsflächen sind (bspw. städtische Grün- und Freiflächen) ist die Trassenzustimmung bei der Abteilung Geodatenservice des Eigenbetriebes Immobilienmanagement der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg zu beantragen.
Bearbeitungszeit
Notwendige Unterlagen
Die Regelungen sind in den Konzessions- und Gestattungsverträgen bzw. ergeben sich aus den jeweiligen Gesetzestexten enthalten.
Der Antrag ist formlos zu stellen.
Rechtsgrundlagen
- Bundesfernstraßengesetz
- Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG - MV)
- Konzessions- und Gestattungsverträge (für alle Medien, außer Telekommunikation)
- Telekommunikationsgesetz (für Versorgungsträger der Telekommunikation)
Gebühren
Die Bearbeitungsgebühren für die Erteilung einer Trassenzustimmung richten sich nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Neubrandenburg.
Die Kosten für die Verlegung der Leitungen/Kabel und die Nutzung der öffentlichen Flächen sind in den Konzessions- und Gestattungsverträgen bzw. dem Telekommunikationsgesetz geregelt.