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Was erledige ich wo?

Trassenzustimmung für die Verlegung von Leitungen/Kabeln

Die Verlegung von Leitungen und Kabeln von Versorgungsträgern in öffentliche Straßen muss durch den Träger der Straßenbaulast (hier: Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg Eigenbetrieb Immobilienmanagement, Abteilung Straßen und Gleise) genehmigt werden (Trassenzustimmung).

Durch die Abteilung Straßen und Gleise werden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens weitere Fachämter beteiligt. Die durch die Fachämter mitgeteilten Belange werden Bestandteil der Trassenzustimmung.

Besonderheiten

Sollen für die Verlegung von Leitungen und Kabeln städtische Grundstücke genutzt werden, welche keine öffentlich gewidmeten Verkehrsflächen sind (bspw. städtische Grün- und Freiflächen) ist die Trassenzustimmung bei der Abteilung Geodatenservice des Eigenbetriebes Immobilienmanagement der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg zu beantragen.

Bearbeitungszeit

in der Regel 3 - 4 Wochen

Notwendige Unterlagen

Die Regelungen sind in den Konzessions- und Gestattungsverträgen bzw. ergeben sich aus den jeweiligen Gesetzestexten enthalten.

Der Antrag ist formlos zu stellen.

Rechtsgrundlagen

Gebühren

Die Bearbeitungsgebühren für die Erteilung einer Trassenzustimmung richten sich nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Neubrandenburg.

Die Kosten für die Verlegung der Leitungen/Kabel und die Nutzung der öffentlichen Flächen sind in den Konzessions- und Gestattungsverträgen bzw. dem Telekommunikationsgesetz geregelt.