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Was erledige ich wo?

Einwohnerfragestunde

  • Die Einwohner der Stadt Neubrandenburg erhalten die Möglichkeit, in einer Fragestunde vor Beginn des öffentlichen Teils einer jeden Sitzung der Stadtvertretung Fragen zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten.

Allgemeine Informationen:

  • Fragen, Vorschläge und Anregungen dürfen sich nicht auf die Beratungsgegenstände der nachfolgenden Sitzung der Stadtvertretung beziehen.
  • Fragen sollten zwei Tage vor Beginn der Sitzung bei der Stadtpräsidentin schriftlich oder zur Niederschrift vorliegen.

Notwendige Unterlagen

  • Soweit die Fragen der Stadtpräsidentin/dem Stadtpräsidenten in der Sitzung der Stadtvertretung nicht bereits schriftlich vorliegen, sollten sie spätestens dann schriftlich übergeben werden.

Rechtsgrundlagen

  • § 17 Abs. 1 Kommunalverfassung M-V
  • § 3 Abs. 4 Hauptsatzung der Stadt Neubrandenburg