Personalausweis beantragen
Nr. 99008001012000Der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion kann seit dem 01. November 2010 beantragt werden.
Bei der Beantragung von Dokumenten ist die persönliche Vorsprache der antragstellenden Person zwingend erforderlich. Eine Vertretung durch Bevollmächtigte ist ausgeschlossen – auch für Kinder gilt die persönliche Vorsprache zusammen mit dem gesetzlichen Vertreter.
Rechtsgrundlagen
Erforderliche Unterlagen
- gültiges Identitätsdokument (der alte Personalausweis wenn vorhanden, sonst der Reisepass, Kinderausweis, Kinderreisepass)
- bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches digitales Passfoto
seit dem 1. August 2025 muss das Foto für die Beantragung eines neuen Personalausweises digital eingereicht werden. Papierfotos werden nicht mehr akzeptiert.
Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten.
In Neubrandenburg bieten bereits mehrere Fotodienstleister die zertifizierte Erstellung von digitalen Passbildern an. Dazu gehören die dm-Drogeriemärkte, das Fotohaus Ost im Lindetalcenter und die Fotografin Ulrike Kielmann. So kann das Foto direkt vor dem Termin erstellt und bei der Beantragung genutzt werden.
- ggf. kann die Vorlage einer Geburtsurkunde erforderlich werden, z. B. immer dann, wenn bisher kein Personalausweis oder Reisepass vorhanden war oder die Daten des Personalausweises von den Eintragungen im Melderegister abweichen
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Kosten
- EUR 37,00 für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren
- EUR 22,80 für Antragsteller unter 24 Jahren
- EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
- EUR 13,00 Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde)
- EUR 30,00 Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
- PIN-Neusetzen gebührenfrei
- Einschaltung Online-Funktion gebührenfrei
- Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige (im Ermessen der Personalausweisbehörde)
Fristen
Geltungsdauer: 6 Jahre für Antragsteller unter 24 Jahre
Geltungsdauer: 10 Jahre für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Personalausweisen ist nicht möglich.