Reisepass abholen
Nr. 99008001040000Sie können Ihren Reisepass in der Regel nach 4-6 Wochen persönlich oder durch einen Bevollmächtigten abholen. Sofern Sie bei der Antragstellung eine E-Mailadresse hinterlegt haben, werden Sie über diese über die Rücklieferung Ihres Dokumentes informiert. Andernfalls besteht die Möglichkeit, sich telefonisch unter: 0395 555-0 über den aktuellen Produktionsstatus zu informieren.
Die Abholung erfolgt bei der Passbehörde, bei welcher der Antrag gestellt wurde.
Wenn eine Person zur Abholung beauftragt wird, muss diese sich ausweisen und eine schriftliche Vollmacht zur Abholung vorlegen. Um den Reisepass Ihres Kindes abzuholen, brauchen Sie die Vollmacht nur, wenn das Kind schon 16 Jahre oder älter ist.
Rechtsgrundlagen
Erforderliche Unterlagen
- Ihr alter Reisepass
- Bei Vertretung: Vollmacht zur Abholung eines Reisepasses
Voraussetzungen
Der neue Reisepass liegt zur Abholung in der zuständigen Behörde bereit.
Verfahrensablauf
Sie können Ihren neuen Reisepass bei der zuständigen Passbehörde abholen:
- Sie gehen zur Abholung des Reisepasses zu der Passbehörde, bei der Sie das Dokument beantragt haben. Die Buchung eines Termins ist nicht notwendig.
- Unter Vorlage Ihres alten Reisepasses wird Ihnen Ihr neues Dokument ausgehändigt. Wenn Sie den alten Reisepass behalten möchten, kann Ihnen das Dokument entwertet wieder ausgehändigt werden.
- Sollten Sie den alten Reisepass zwischenzeitlich verloren haben, füllen Sie eine Verlustanzeige aus.
- Abschließend bestätigen Sie den Erhalt des neuen Reisepasses mit Ihrer Unterschrift.