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Was erledige ich wo?

Fahrzeug Wiederzulassung ohne Halterwechsel

Wiederzulassung eines abgemeldeten Fahrzeuges auf den bisherigen Fahrzeughalter im Zulassungsbereich der Stadt Neubrandenburg.

Dokumente:

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung
  • gültiges Ausweisdokument, bei Vorlage des Reisepasses eine aktuelle Meldebescheinigung
  • Bankverbindung (IBAN) für die Weiterleitung an die Zollverwaltung für den Einzug der Kfz-Steuer (SEPA-Mandat)
  • eventuell vorhandene reservierte NB-Kennzeichenschilder / bei Wunsch eines anderen NB-Kennzeichens ist die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) auch vorzulegen


Wichtiger Hinweis:

Bei einer Zulassung durch Dritte muss

  • eine besondere Vollmacht mit einer Einverständniserklärung hinsichtlich der Kfz-Steuererklärung (Steuerrückstände) sowie
  • ein vom Fahrzeughalter unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer vorgelegt werden


Gebühren

Nach Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr:

23,90 EUR bis 34,40 EUR