Führerscheinneuerteilung
Aufnahme von Anträgen und Neuerteilung von Führerscheinen
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf die entzogene Fahrerlaubnis.
- Für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis gelten die Vorschriften der Ersterteilung.
- Die tatsächliche Bearbeitungszeit kann sich verzögern durch:
- Eintragung im Führungszeugnis oder
- Eintragungen im Fahreignungsregister
- Anordung von Gutachten
- ggf. Anordnung einer theoretischen und praktischen Prüfung
Bearbeitungsfristen
- 4 Wochen bis zu 3 Monaten
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis
- biometrietaugliches Lichtbild (es besteht die Möglichkeit, den Fotoautomaten im Foyer des Rathauses zu nutzen)
- Führungszeugnis
- Sehtestbescheinigung oder ärztliches Zeugnis (Augenarzt) (ab C1E, D1E grundsätzlich augenarztliches Gutachten)
- ab Klasse "C1" und "D1": ärztliche Bescheinigung über Fahreignung
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
- Antragsgebühren
Gebühren
- mit Antragstellung
- 137,40 Euro - 163,00 Euro