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Was erledige ich wo?

Bewirtschaftung und Verwaltung der städtischen Immobilien

  • Bewirtschaftumg und Verwaltung der städtischen Immobilien insbesondere von Schulen, Sportstätten und Kultur-, Sozial- und Jugendeinrichtungen

Allgemeine Information:

  • vier bis sechs Wochen

Notwendige Unterlagen

  • formloser Antrag
  • bei Grundstücken: Lageplan mit Flurstücksbezeichnungen beifügen