Bewirtschaftung und Verwaltung der städtischen Immobilien
- Bewirtschaftumg und Verwaltung der städtischen Immobilien insbesondere von Schulen, Sportstätten und Kultur-, Sozial- und Jugendeinrichtungen
Allgemeine Information:
- vier bis sechs Wochen
Notwendige Unterlagen
- formloser Antrag
- bei Grundstücken: Lageplan mit Flurstücksbezeichnungen beifügen