Verlegung von Leitungen
- Verlegung von Leitungen bzw. Kabeln
Allgemeine Informationen:
- Die Verlegung von Leitungen und Kabeln der Versorgungsträger in den öffentlichen Straßenraum muss durch die Stadt, hier Eigenbetrieb Immobilienmanagement, Abt. Straßen- und Gleisverwaltung, genehmigt werden. Durch den Eigenbetrieb Immobilienmanagement, Abt. Straßen- und Gleisverwaltung, werden die anderen Fachämter beteiligt.
- Es wird eine Genehmigung mit den Auflagen aus den einzelnen Fachbereichen erarbeitet.
- Mit den einzelnen Versorgungsträgern wie Neubrandenburger Stadtwerke GmbH, Telekom usw. gibt es Konzessions- und Gestattungsverträge, bzw. gelten das Telekommunikationsgesetz, in dem weitestgehend Regelungen getroffen sind.
Notwendige Unterlagen
- Die Regelungen sind in den Konzessions- und Gestattungsverträgen enthalten.
- Der Antrag ist formlos zu stellen.
Rechtsgrundlagen
- Bundesfernstraßengesetz, Straßen- und Wegegesetz M-V
- Telekommunikationsgesetz
Gebühren
- Die Bearbeitungsgebühren richten sich nach der Verwaltungsgebührensatzung.
- Die Gebühren (Entgelte) für die Verlegung sind in den Konzessions- und Gestattungsverträgen enthalten.