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Familien­­wegweiser

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Hundesteuer Abmeldung
[Nr.99102013070000 ]

Allgemeine Informationen

Endet die Hundehaltung, so ist dieses innerhalb von 14 Kalendertagen der Stadtverwaltung mitzuteilen. Die Steuerpflicht endet mit der schriftlichen oder persönlichen Abmeldung der Hundehaltung.

Notwendige Unterlagen

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis
  • Hundesteuermarke
  • Anschrift des neuen Hundehalters
  • ggf. tierärztliche Bescheinigung

Besondere Vorraussetzungen

Besondere Vorraussetzungen

  • Die steuerliche Abmeldung der Hundehaltung erfolgt nur unter Vorlage des Personalausweises durch den Hundehalter oder dessen Ehegatten.
  • Melden Personen die Hundehaltung für einen anderen Haushalt ab, so ist eine Vollmacht des Hundehalters unter Vorlage des Personalausweises der meldenden Person zu übergeben.
  • Abmeldende Personen müssen geschäftsfähig sein.
  • Wird ein Hund veräußert oder verschenkt, so sind in der Anzeige Name und Anschrift des neuen Hundehalters anzugeben.
  • Die Steuermarke ist an die Stadt zurückzugeben.

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen

  • § 10 Abs. 2 und Abs. 4 sowie § 11 Abs. 4 der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer