Hundesteuer Abmeldung
[Nr.99102013070000 ]
Allgemeine Informationen
Endet die Hundehaltung, so ist dieses innerhalb von 14 Kalendertagen der Stadtverwaltung mitzuteilen. Die Steuerpflicht endet mit der schriftlichen oder persönlichen Abmeldung der Hundehaltung.
Notwendige Unterlagen
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis
- Hundesteuermarke
- Anschrift des neuen Hundehalters
- ggf. tierärztliche Bescheinigung
Besondere Vorraussetzungen
Besondere Vorraussetzungen
- Die steuerliche Abmeldung der Hundehaltung erfolgt nur unter Vorlage des Personalausweises durch den Hundehalter oder dessen Ehegatten.
- Melden Personen die Hundehaltung für einen anderen Haushalt ab, so ist eine Vollmacht des Hundehalters unter Vorlage des Personalausweises der meldenden Person zu übergeben.
- Abmeldende Personen müssen geschäftsfähig sein.
- Wird ein Hund veräußert oder verschenkt, so sind in der Anzeige Name und Anschrift des neuen Hundehalters anzugeben.
- Die Steuermarke ist an die Stadt zurückzugeben.
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen
- § 10 Abs. 2 und Abs. 4 sowie § 11 Abs. 4 der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer